Allgemeines: Zugelassen sind nur Schützen, die sich in den letzten 3 Jahren nicht aktiv an Rundenwettkämpfen mit dem Luftgewehr oder der Luftpistole beteiligt haben. Jeder Teilnehmer muss mindestens 10 Schuss mit dem Luftgewehr unter Aufsicht schießen. Wenn ein Teilnehmer seine Ergebnisse verbessern will, kann er jederzeit unbeschränkt nachkaufen. Ein Auflegen der Waffe ist ab 60 Jahre gestattet. Dabei wird aber nur das Gewicht des Gewehrs von der Stützhand abgenommen. Es darf dann nur die Abzugshand an der Waffe sein. Es sind aus Gründen der Fairness keinerlei Schießhilfen wie z.B. Schießjacke oder Schießschuhe zugelassen. Zum Schießen dürfen nur die vom Verein … Programm 2019 weiterlesen
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