Wettkampfrunde unter besonderen Bedingungen startet wieder

Der Gau Ingolstadt hat sich für einen Start der Wettkampfrunde 2020/21 entschieden.
Beginn für die Bogenrunde ist der 24. September, die Gewehrschützen starten am 09. Oktober.

Die Wettkämpfe werden ausschließlich als Fernwettkämpfe ausgetragen, was bedeutet, dass jede Mannschaft an ihrem eigenen Schießstand schießt und die Ergebnisse dann von den jeweiligen Mannschaftsführern gemeldet werden.

Der Schützenverein Hubertus Hepberg geht diese Runde mit drei Mannschaften (2x Bogen, 1x Gewehr) an den Start. Unsere 1. Gaumannschaft (Gewehr) musste leider aufgrund personeller Engpässe abgemeldet werden.

Die Sektion Kösching wird ihre Rundenwettkämpfe vorerst nicht starten, was zur Folge hat, dass die Mannschaft „Hubertus Hepberg 3“ (Gewehr/Pistole) aktuell keine Wettkämpfe schießt.

Wettkampftermine und Ergebnisse finden Sie jederzeit auf unserer Homepage unter Rundenwettkämpfe!

Ehrenmitglied wird 90 Jahre

Die Vorstandschaft der Schützengesellschaft gratuliert seinem langjährigen Ehrenmitglied und ehemaligem Schützenmeister Martin Kury sen. zu seinem 90. Geburtstag.

Eine Delegation des Vorstands überreichte ihm einen Geschenkkorb und überbrachten ihm die Glückwünsche des Vereins.

Aktualisierung der Hygieneschutzmaßnahmen

Nachdem am 19. Juni die Sechste Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung veröffentlicht wurde, wurden auch die Regelungen in unserem Schützenheim angepasst.

  • Es gilt den Mindestabstand von 1,5 Metern, wo immer möglich, einzuhalten
  • Während des Trainings (reiner Schießbetrieb) bestehen gegen die Unterschreitung des Mindestabstand am Schießstand grundsätzlich keine Einwände
  • Es ist eine Mund-Nasen-Bedeckung außerhalb des Trainings (Eingangsbereich, Sanitäre Anlagen und beim Durchqueren der Wirtschaft) zu tragen
  • Personen mit Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen oder mit unspezifischen Allgemeinsymptomen halten wir von der Sportanlage fern
  • Desinfektionsmittel werden sowohl für die Hände, als auch für sonstige Kontaktflächen in ausreichender Menge bereitgehalten
  • Das Vereinsgelände darf nur von Vereinsmitgliedern, Vereinsmitgliedsanwärtern und sonstigen Berechtigten betreten werden
  • Der Schießleiter kontrolliert die Einhaltung der genannten Schutz- und Hygienemaßnahmen