Nachdem am 19. Juni die Sechste Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung veröffentlicht wurde, wurden auch die Regelungen in unserem Schützenheim angepasst.
- Es gilt den Mindestabstand von 1,5 Metern, wo immer möglich, einzuhalten
- Während des Trainings (reiner Schießbetrieb) bestehen gegen die Unterschreitung des Mindestabstand am Schießstand grundsätzlich keine Einwände
- Es ist eine Mund-Nasen-Bedeckung außerhalb des Trainings (Eingangsbereich, Sanitäre Anlagen und beim Durchqueren der Wirtschaft) zu tragen
- Personen mit Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen oder mit unspezifischen Allgemeinsymptomen halten wir von der Sportanlage fern
- Desinfektionsmittel werden sowohl für die Hände, als auch für sonstige Kontaktflächen in ausreichender Menge bereitgehalten
- Das Vereinsgelände darf nur von Vereinsmitgliedern, Vereinsmitgliedsanwärtern und sonstigen Berechtigten betreten werden
- Der Schießleiter kontrolliert die Einhaltung der genannten Schutz- und Hygienemaßnahmen